Die Kanzlei

Anwaltskanzlei Böhner
SGP Rechtsanwälte
Prinzregentenplatz 21
81675 München

T: +49 (89) 2885 285 32
F: +49 (89) 2885 285 11
E: boehner(at)sgp-legal.de

KANZLEIPROFIL:

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Reinhard Böhner wurde 1971 gegründet. Die Kanzlei ist in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts tätig.

Die Schwerpunkte liegen vor allem in den Spezialgebieten Internationales Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Bankrecht, Factoring, Produkthaftung. Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Internationales Zivilprozessrecht, Vertriebsrecht, Franchiserecht, Lizenzrecht und Horizontales und vertikales Kooperationsrecht.

In den Tätigkeitsschwerpunkten nationales sowie internationales Vertriebsrecht, Franchisrecht, Lizenzrecht und horizontales und vertikales Kooperationsrecht, hat Rechtsanwalt Böhner im In- und Ausland besondere Bekanntheit erlangt.

Nach Abschluß des Studiums an der Universität München erwarb Reinhard Böhner an der Universität Paris I, Panthèon-Sorbonne, das D.E.S. (Diplôme d’Etudes Supérieures – Fachgebiet Wirtschaftsrecht).

Anschließend war er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Recht der Universität München tätig. Seit 1971 ist er als Rechtsanwalt in München zugelassen.

Reinhard Böhner hat viele Seminare veranstaltet und zahlreiche Vorträge über Fragen des Internationalen Vertriebsrechtes, des Internationalen Prozeßrechtes, des Franchising und über verwandte Gebiete gehalten, sowohl an der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, als auch beim Deutschen Franchiseverband. Er ist aktives Mitglied des juristischen Arbeitskreises im Deutschen Franchiseverband.

Er hat eine größere Zahl von Aufsätzen sowohl in deutscher, als auch in französischer Sprache veröffentlicht und zahlreiche Gerichtsurteile aus dem Bereich des Franchising veröffentlicht und besprochen, bei denen er persönlich als Vertreter einer der beiden Parteien tätig war.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Böhner berät und vertritt Wirtschaftsunternehmen (Referenzen), insbesondere inhabergeführte mittelständische Unternehmen sowohl in Deutschland als auch im internationalen Rechtsverkehr.

Ein Schwerpunkt liegt dabei bei solchen Unternehmen, die neue Vertriebssysteme und Netzwerke aufgebaut oder bestehende Systeme neu strukturiert haben.

Aufgrund des in der Kanzlei verfügbaren Know-hows kann die Kanzlei von Rechtsanwalt Böhner die Mandanten nicht nur rechtlich beraten, sondern auch in Bezug auf wirtschaftliche und organisatorische Konzeption und deren Umsetzung, insbesondere die Kommunikation innerhalb und außerhalb von Netzwerken. Die Kombination zwischen vertikalen und horizontalen Kooperationsstrukturen unter Nutzung von kartellrechtlichen Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen hat sich dabei als ein neuer, erfolgversprechender Weg erwiesen. Notwendige Instrumente der vertikalen Kooperation finden häufig bessere Akzeptanz im Rahmen von Mittelstandskooperationen, die von den Kartellbehörden vom Kartellverbot freigestellt werden. Aufgrund dieser Erfahrung kann Herr Böhner seine Mandanten nicht nur rechtlich beraten, sondern auch in Bezug auf wirtschaftliche und organisatorische Konzeptionen und deren Umsetzung.

Reinhard Böhner ist Gründungsmitglied von EFLAW European, Franchise Lawyers Associaton Franchising-Licensing-International Distribution EEIG Brussels.

Er arbeitet in den Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch in Wort und Schrift und Spanisch.